Allgemeine Leistungsbedingungen (AGB) der Flavour Union Hospitality GmbH

  1. Geltungsbereich; Form

1.1. Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie kundigen Geschäftsbeziehungen unserer Kunden mit der der Flavour Union Hospitality GmbH (nachfolgend Auftragnehmer). Die Leistungsbedingungen gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristsche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Unsere Leistungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Leistungsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3. Individuelle und ausdrückliche Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Leistungsbedingungen. Für ihren Inhalt ist ein Vertrag oder unsere ausdrückliche Bestätigung in Textform maßgebend.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser Leistungsbedingungen schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Regelungen, soweit sie in diesen Leistungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

  1. Anmeldung/Abmeldung Kundenkonto für Online-Bestellsysteme

2.1. Für alle Online-Bestellsysteme ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Die Zugangsdaten zum Kundenkonto sind streng vertraulich zu behandeln. Für die Sicherheit ist der Kunde allein verantwortlich und haftet für alle Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen. Die vom Kunden gewählten Passwörter sind von unserer Seite nicht einsehbar. Die Kontrolle und Pflege der Zugangsdaten obliegen dem Kunden.

2.2. Der angemeldete Kunde ist Gesamtschuldner, auch wenn andere Personen über das Kundenkonto Bestellungen tätigen. Gleiches gilt bei abweichenden Rechnungsadressen. Die Zahlungsverpflichtung als Gesamtschuldner wird dadurch weder eingeschränkt noch entfällt diese. Der Kunde bestätigt und erklärt, dass er berechtigt ist, die angegebene abweichende Rechnungsadresse zu verwenden und dass er die Rechnungssumme weiterhin vollständig zu begleichen hat, unabhängig von der tatsächlichen Zahlung durch den Rechnungsempfänger.

2.3. Sollten die Voraussetzungen für Kostenübernahmen oder Rabattierungen für die Rechnungslegung vorliegen, so sind diese vor der Bestellung einzureichen. Eine rückwirkende Verrechnung oder Anrechnung ist nicht möglich.

2.4. Die Kündigung des Kundenkontos hat in Schriftform gemäß Ziffer 1.4 dieser Leistungsbedingungen an die auf der Webseite des jeweiligen Bestellsystems hinterlegten Adresse zu erfolgen. Die Fristen ergeben sich aus der Art der Abrechnung. Bei monatlichen Lastschriften beträgt die Frist 4 Wochen, frühestens zum Ende des Folgemonats. Bei Vorkasse und Bezahlung per Rechnung ergeben sich keine Fristen für die Kündigung des Kundenkontos.

  1. Angebot, Bestellung, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

3.1. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden. Insbesondere sind wir berechtigt Preisirrtümer zu korrigieren. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2. Die Bestellung unserer Leistung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Arbeitstagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder durch eine schriftliche Auftrags- oder Bestellbestätigung von unserer Seite oder durch die tatsächliche Durchführung der vereinbarten Leistungen.

3.3. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder den schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Mietgegenstände und Personal werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Dem Kunden obliegt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Bestellung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung im Sinne von Ziffer 1.4.

  1. Lieferung/Abholung und Leistungserbringung

4.1. Die Lieferung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen erfolgen zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Der Kunde ist verpflichtet, die Annahme beziehungsweise die Abholung der Lieferung zu gewährleisten.

4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist

4.3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund von z.B. Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder höherer Gewalt (z.B. Pandemien,

Krieg, Naturgewalten) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge, Leistungen und Teilleistungen des Vertrages an Subunternehmer zu übertragen.

4.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

  1. Stornierung und Änderungen

5.1. Stornierungen und Änderungen von Aufträgen und Bestellungen haben direkt an den jeweiligen vom Auftragnehmer benannten Ansprechpartner zu erfolgen. Die Fristen und eventuelle Gebühren ergeben sich aus der Art der Bestellung und werden innerhalb des Bestellvorganges mitgeteilt.

5.2. Bestehen keine individuellen Vereinbarungen, gelten für Stornierungen folgende Fristen und Gebühren:

(a) ab Vertragsschluss 25 % des Bestellwertes

(b) 30-20 Wochentage 50 % des Bestellwertes

(c) 19-15 Wochentage 80 % des Bestellwertes

(d) 14 Wochentage 100 % des Bestellwertes

5.3. Änderungen können nur nach Absprache und mit Zustimmung vom Auftragnehmer erfolgen.

  1. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

6.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. Wir sind berechtigt die auf der Grundlage der Bestellung zu zahlende Preise für die jeweilige Leistung nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.

(a) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preissenkung ist vorzunehmen, wenn

sich beispielsweise die Kosten für die Beschaffung der Roh- und Verpackungsmaterialien erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation fuhren (beispielsweise durch Belastungen durch umweltrechtliche Auflagen oder ähnliches).

(b) Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen

Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen bei einer Kostenart sind unsere Preise zu ermäßigen, sofern die diesbezügliche Kostensenkung nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise aufgehoben wird.

(c) Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Diese Preisänderungen sind bis 30 Tage vor Leistungserbringung möglich und sind dem Kunden fristgerecht anzuzeigen.

6.3. Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 70 % der Auftragssumme zu verlangen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Der Kunde hat die Anzahlungsrechnung bis 15 Tage vor Leistungserbringung zu begleichen. Bis zum erfolgten Ausgleich der Rechnung, kann der Auftrag trotz Vertragsschluss vom Auftragnehmer abgelehnt werden.

6.4. Die Abrechnung erfolgt wie vertraglich vereinbart. Produzierte und verderbliche Waren, Equipment und Personal werden unabhängig von ihrem tatsächlichen Gebrauch abgerechnet. Bei Überschreitungen der Teilnehmerzahl wird anhand der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6.5. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen getroffen. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Weitere Leistungen während des Verzugs erfolgen nur gegen Vorkasse. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Mahngebühren und Verzugszinsen innerhalb der gesetzlichen Höhe zu berechnen, sowie Inkassounternehmen zu beauftragen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.6. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates erfolgt die Abbuchung innerhalb von 10 Tagen nach Monatsende, sofern keine individualvertraglichen Regelungen getroffen wurden. Kosten, die durch Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

6.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6.8. Wir sind ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, fällige oder künftige Geldforderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder zu verpfänden. Einem Abtretungsverbot oder Zustimmungserfordernis in den Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

  1. Gewährleistung

7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachstehend nicht etwas anderes bestimmt ist.

7.2. Wir gewährleisten, dass die gelieferten Produkte, sowie das Equipment den vereinbarten Spezifikationen und den geltenden Bestimmungen entsprechen. Den Kunden tritt die Verpflichtung, die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen.

Offensichtlich Mängel sind sofort anzuzeigen. Für nicht offensichtliche Mängel gilt eine

Anzeigepflicht innerhalb von 24 Stunden.

7.3. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht auf Ersatzlieferung oder einer Gutschrift in angemessener Höhe. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 9.

  1. Sonstige Haftung

8.1. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus einer Verletzung von wesentlichen Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalspflichten), in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3. Vorstehende Haftungserleichterung gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4. Die vorstehende Haftungserleichterung wirkt auch zugunsten sämtlicher unserer Arbeitnehmer, Angestellter und Erfüllungsgehilfen.

8.5. Vorstehende Haftungserleichterungen gelten auch zugunsten unserer Arbeitnehmer, Angestellter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.6. Für die vom Kunden eingebrachten Lebensmittel und Speisen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Deklarationspflicht aus Lebensmittelinformationsverordnung (LVMI) und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften liegen in diesem Fall in seiner Verantwortung.

8.7. Wir sind nicht Veranstalter im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Etwaige Fürsorge- und Obhutspflichten aus dem Gesetz treffen den Kunden. Des Weiteren hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen und Anmeldungen vorliegen und alle einschlägigen Vorschriften zur Durchführung von Veranstaltungen eingehalten werden.

8.8. Bei Verlust und Beschädigungen des von uns zur Verfügung gestellten Equipments, die durch Verschulden des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder Gäste entstehen, werden entstehende Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten an den Kunden weitergereicht. Für Sach- und Vermögensschäden, die durch vom Kunden eingebrachte Gegenstände entstehen, gilt vorstehende Haftungserleichterung entsprechend.

8.9. Soweit eine Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe. Diese Frist gilt nicht, wenn wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten unserer Kunden werden gemäß den geltenden Datenbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

  1. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des jeweiligen Auftragnehmers.

10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz desjeweiligen Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Leistungsbedingungen nach billigem Ermessen in angemessenen zeitlichen Rahmen zu aktualisieren und anzupassen. Wir werden diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen auf Grund technischer Entwicklungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die Änderungen dieser Leistungsbedingungen werden dem Kunden

einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt der Wirksamkeit in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Wir werden den Kunden mit dem Angebot der neuen ALB gesondert auf die Erklärungsfiktion hinweisen.

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